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Muss das Amt eine Geschwindigkeitsübertretung nachweisen können?

28.05.2011 von uebertretung

Frage von kurzer28: Muss das Amt eine Geschwindigkeitsübertretung nachweisen können?
Muss das Amt eine unwissentliche Geschwindigkeitsübertretung nachweisen können,sei es durch Anfrage?
Wenn ja, wie ? Oder kann sie diese einfach auch ohne Beweise so verhängen? In meinem Fall wurde zwar Ort,Zeit und mein Fahrzeug angeben,aber nicht durch was oder wenn.

Danke für eure Mühe im voraus.
Muss das Amt eine unwissentliche Geschwindigkeitsübertretung nachweisen können,sei es durch Anfrage?
Wenn ja, wie ? Oder kann sie diese einfach auch ohne Beweise so verhängen? In meinem Fall wurde zwar Ort,Zeit, mein Fahrzeug undGeschwindigkeit angeben,aber nicht durch was oder wenn.

!!! Es wurde 66 km/h gemessen,dass das waren 16 km/h zuviel – Ortstempo(50km/h)

Danke für eure Mühe im voraus.

Beste Antwort:

Answer by sokke
nein , das geht so nicht. nur ein “offizielles” foto vom blitzkasten hat gültigkeit. wär ja noch schöner, so könnte ja jeden anzeigen…

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